Wir untersuchen und kontrollieren Bäume um Aussagen zu Stand- und Verkehrssicherheit Ihres Baumes zu treffen. Bei gefährdeten Bäumen werden dem Baumbesitzer Maßnahmen zur Widerherstellung der Verkehrssicherheit oder zum Erhalt des Baumes vorgeschlagen.
Baumeigentümer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr ausgeht. Sie haften grundsätzlich für Ihre Bäume. Bei der Inaugenscheinnahme können Schäden an Krone, Stamm oder an den Wurzelanläufern erkannt werden. Regelmäßige Kontrollen sind im belaubten und unbelaubten Zustand zu empfehlen.
Verfärben sich die Blätter oder sind die Blätter auffällig kleiner, kann das ein Anzeichen für Schädlinge oder Pilzbefall sein. Auch eine starke Verwundung und schlechter Nährstoffgehalt kann Ursache dafür sein. Pilze können in der Krone und im Stamm oder im Wurzelbereich auftauchen. Spitzendürre könnte auf Versorgungsmangel hinweisen. Bei Wurzelschäden oder mechanischen Schäden können größere Äste ausbrechen. Aber nicht jedes Ausbrechen von Starkästen deutet auf eine Beschädigung des Baumes hin, z.B. neigen Pappeln zum sommerlichen Grünausbruch.
Es ist sehr wichtig Pilze zu erkennen, da es nicht zwingend notwendig ist, jeden Baum bei einem Pilzbefall zu fällen. Oftmals können Bäume noch lange mit einem Pilzbefall leben. Es gibt aber auch stark holzzersetzende Pilze wie z.B. der Brandkrustenpilz, der eine Fällung des Baumes nicht mehr vermeiden lässt.
Gerne übernehmen wir für Sie die Baumkontrolle, schreiben Ihnen ein Gutachten oder führen Ihren Baum in unserem Baumkataster.